Allgemeine Geschäfts-bedinGungen (AGBs)

AGBs

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der Edl Consulting AG, Haldenstrasse 14, 8716 Schmerikon, Schweiz (nachfolgend „Firma“). Diese AGB gelten für die Dienstleistungen welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma, betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise wie angegeben in Euro (EUR) bzw. Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.

4. Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits im Voraus beglichen (Vorschuss).

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen ist der Kunde im Verzug und wird der Kunde abgemahnt. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% des Rechnungsbetrages sowie Mahngebühren in Höhe von 80,- (1. Mahnung) sowie 240,- (jede weitere Mahnung).

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

5. Pflichten der Firma

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schriftlich vereinbart wurden.

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Rücktritt

Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt.

7. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

8. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

9. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

12. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

AGBs (Personalvermittlung in der Schweiz)

 

Aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages der Kundenfirma an die Edl Consulting AG, sucht diese das entsprechende Personal. 

Die Edl Consulting AG ist im Besitz der Bewilligung zur Arbeitsvermittlung. Die Bewilligungsbehörden sind das AWA, Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton St. Gallen, Postfach 2, 9001 St. Gallen sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Effingerstrasse 31, 3003 Bern.

 

1. Allgemeiner Vertragsinhalt

Die Edl Consulting AG führt mit Bewerbern zwecks genauer Eignung Interviews, Laufbahngespräche und Eignungstests durch. Die so selektionierten Personen werden mit einem ausführlichen Dossier der Kundenfirma zur Prüfung vorgeschlagen. Zusatzauskünfte über den persönlichen Eindruck, Referenzen sowie eine persönliche Begegnung mit dem Kandidaten der engeren Auswahl soll daraufhin der Kundenfirma einen gesicherten Auswahlentscheid ermöglichen.

Sollte ein Bewerbungsvorschlag der Edl Consulting AG nicht den Vorstellungen der Kundenfirma entsprechen, erklärt sich diese bereit, die bereits erhaltenen Unterlagen umgehend zurückzusenden oder zu vernichten. Die Kundenfirma ist nicht verpflichtet, einen Bewerbungsvorschlag anzunehmen.

Die Edl Consulting AG entzieht sich der Pflicht, eine passende Fachkraft für die Kundenfirma finden zu müssen, wird sich aber bemühen, dessen Vorstellungen gerecht zu werden. 

2. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche gegen die Edl Consulting AG sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. 

3. Mandatsauftrag für Personalsuche

Im Mandatsauftrag enthalten ist die Suche nach geeigneten Kandidatinnen/Kandidaten auf verschiedenen Kanälen wie zum Beispiel über das Beziehungsnetz der Edl Consulting AG, Internet, Inseratekampagne usw.

Die Edl Consulting AG orientiert ihre Kundenfirma laufend über die Entwicklung des Suchauftrages. Ein Mandatsauftrag ist unbefristet und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit und ohne Angaben von Gründen erfolgen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 

4. Honorar

Kommt zwischen der Kundenfirma und einem von Edl Consulting AG vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag auf Arbeitsleistung zustande, hat die Edl Consulting AG Anspruch auf ein Erfolgshonorar. Das Honorar versteht sich exkl. MwSt. und ist abhängig von der Berufserfahrung und der Ausbildung des Kandidaten sowie den aktuellen Marktverhältnissen und vertraglich festgelegem Gehalt des Kandidaten.

Das Vermittlungshonorar wird mit der Kundenfirma individuell besprochen und festgelegt.

Das Honorar ist Bestandteil der Vermittlungsvereinbarung und enthält alle Nebenkosten und Aufwände der Edl Consulting AG. Auf die Kundenfirma kommen somit keine weiteren Kosten zu.

Die Edl Consuling AG ist bestrebt, zufriedenstellende Lösungen und konkurrenzfähige Konditionen anzubieten.

Geht die Kundenfirma mit einem von Edl Consulting AG vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten seit der schriftlichen Vereinbarung ein festes Arbeitsverhältnis ein, ist sie verpflichtet, das vereinbarte Honorar zu entrichten. 

5. Garantie

Wird das Vertragsverhältnis zwischen der Kundenfirma und dem vermittelten Bewerber vorzeitig aufgelöst, erhält die Kundenfirma keine Rückvergütung.  

6. Zahlungstermin

Die Rechnungsstellung der Edl Consulting AG erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss mit der Kundenfirma und ist innert zehn Tagen zahlbar. 

7. Datenschutz

Der Auftraggeber bestätigt, die erhaltenen Daten der zu Vermittelnden nur im Rahmen der Einstellung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. 

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Edl Consulting AG.