Mehr Gerechtigkeit im Unternehmen: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Überblick

Mit dem Inkrafttreten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) am 6. Juni 2023 stellt die Europäische Union die Weichen für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Ziel ist es, dem Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ mithilfe verbindlicher Vorgaben zur Gehalts- und Vergütungstransparenz endlich mehr Durchsetzungskraft zu verleihen.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen – denn spätestens zum 7. Juni 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Wer jetzt vorbereitet ist, stärkt nicht nur die eigene Arbeitgebermarke, sondern schafft ein faires und attraktives Arbeitsumfeld.
Was ist unter „Entgelt“ zu verstehen?
Die Richtlinie definiert „Entgelt“ bewusst weit. Es umfasst nicht nur den Grund- oder Mindestlohn, sondern sämtliche geldwerten Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen – also auch:
- Zulagen
- Boni
- Sachleistungen wie Dienstwagen, Essenszuschüsse oder Zusatzversicherungen
Diese weite Auslegung soll sicherstellen, dass alle Formen der Vergütung auf ihre Gleichbehandlung hin überprüfbar sind.
Für wen gilt die Entgelttransparenzrichtlinie?
Die Richtlinie gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unabhängig von Branche oder Unternehmensgrösse, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Damit stellt sie eine bedeutende Erweiterung bestehender Gesetze wie dem deutschen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dar, das bislang vor allem größere Unternehmen betraf.
Kernpunkte der Richtlinie: Das kommt auf Unternehmen zu
Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt eine Reihe konkreter Neuerungen mit sich, auf die sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten:
1. Gehaltsangabe wird Pflicht in Stellenanzeigen
Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft den Bewerbungsprozess: Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, Gehaltsangaben direkt in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem Bewerbungsgespräch bereitzustellen.
Ziel ist es, mehr Fairness und Vergleichbarkeit schon vor der Einstellung zu schaffen. Gleichzeitig wird es Arbeitgebern untersagt, Informationen über das frühere Gehalt der Bewerbenden einzuholen – ein gängiger Hebel, der oft unbewusst zu einer Verstärkung von Ungleichheiten führt.
2. Auskunftsrecht für Mitarbeitende
Auch bestehende Mitarbeitende erhalten mit der Richtlinie ein stärkeres Instrumentarium zur Hand: Sie können Auskünfte über das Entgelt anderer Beschäftigter in vergleichbarer Position verlangen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Diese Regelung zielt darauf ab, versteckte Diskriminierungen sichtbar zu machen und die interne Gehaltsstruktur auf den Prüfstand zu stellen.
3. Verpflichtende Berichte zu Lohnunterschieden
Besonders Unternehmen ab einer bestimmten Grössenordnung müssen künftig regelmässig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten. Auch wenn die genaue Umsetzung noch von der nationalen Gesetzgebung abhängt, ist schon jetzt klar:
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden stehen besonders in der Pflicht, systematisch und transparent zu dokumentieren, wie es um die Entgeltgleichheit bestellt ist.
Bei festgestellten Abweichungen müssen zudem folgerichtige Massnahmen ergriffen werden – ein reiner Bericht genügt nicht.
Gleichstellung als strategisches HR-Thema
Die Entgelttransparenzrichtlinie macht deutlich: Gleichstellung ist nicht länger ein freiwilliges CSR-Ziel, sondern wird zur verbindlichen Aufgabe der Unternehmensführung und Personalverantwortlichen. Organisationen tun gut daran, bestehende Vergütungssysteme zu analysieren, zu dokumentieren und auf mögliche Ungleichbehandlungen zu prüfen.
Fazit: Zeit zu handeln
Die Entgelttransparenzrichtlinie ist ein Meilenstein auf dem Weg zu echter Gleichstellung im Beruf. Für Unternehmen bedeutet das:
- Gehaltsstrukturen transparent machen
- Vergütungskriterien klar dokumentieren
- Berichts- und Auskunftspflichten vorbereiten
- IT-gestützte Tools und Prozesse etablieren
Je früher Unternehmen aktiv werden, desto besser können sie nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ein starkes Zeichen für Fairness, Transparenz und Gleichberechtigung setzen.
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